Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net verstärkt gegen „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“ wie Erotik-Webseiten vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen vor Kindern und Jugendlichen abschotten. „Wir haben angefangen, entsprechende Verfahren zu eröffnen“, erklärte Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Jugendschutzaufsicht der Länder, gegenüber heise online.
Pingback: PORNOANWALT » Das Jahr 2010: Rückblick durch die Glaskugel
Pingback: Abmahnungen wegen neuem JMStV? | PORNOANWALT
Pingback: Die Abschaffung der Sendezeitbegrenzung im deutschen Internet | PORNOANWALT