Nackt auf der Straße

Momentan flitzen die Nackedeis durch YouTube. Mit Pornobalken und Pixeln werden die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale entschärft. In Deutschland wird das „Zurschaustellen des nackten Körpers in der Öffentlichkeit“ regelmäßig verboten. Die Gerichte entscheiden für die „öffentliche Ordnung“ und gegen die Kunstfreiheit nach Artikel 5 III 1 Grundgesetz (vgl. OVG Münster, NJW 1997,1180; VGH Mannheim NJW 2003,234).

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