Schlagwort-Archive: Kommission für Jugendmedienschutz

Bandwürmer und Jugendschutzbehörden

Alle Schriftsätze von Jugendschutzbehörden leiden unter mangelnder Verständlichkeit. Insbesondere Landesmedienanstalten errichten aus Textbausteinen labyrinthische Kompliziertheiten ersten Rangs. Beispielsweise wird jede Anhörung und jeder Bescheid mit folgenden oder sehr ähnlichen Bandwurmsätzen eingeleitet:

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

gemäß §§ 14 Abs. 1, 20 Abs. 1, 6 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) vom 10./27. September 2002, in der ab 1. April 2013 gültigen Fassung des 13. RStV-Änderungsstaatsvertrags, ist die Landesmedienanstalt zuständig für die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen des JMStV. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gebildet, die im Einzelfall als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt tätig wird (vgl. § 14 Abs. 2 JMStV). Die KJM ist zuständig für die abschließende Beurteilung von Telemedien. Gemäß § 18 JMStV unterstützt Jugendschutz.net, die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle Jugendschutz aller Länder, die KJM bei deren Aufgaben…

 

Die Drei von der Kontrollstelle

Das deutsche Internet wird von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kontrolliert. Heute (wieder-) wählte diese Stelle ihre drei Vorsitzenden für die Amtsperiode bis zum 31.März 2017: Siegfried Schneider (mittig) sowie als Stellvertreter Andreas Fischer (links, 1.) und Thomas Krüger (rechts, 2.).

Quelle: KJM-Pressemitteilung vom 18. April 2012

Penistätowierung (2)

Seit März 2011 führt die Medienanstalt Sachsen-Anhalt ein Verfahren gegen 89.0 RTL wegen der Sendung “Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penis-Tätowierung im Radio!” Nun hat die Kommission für Jugendmedienschutz festgestellt, dass diese Sendung geeignet sei, „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen.“ Dazu Martin Heine, Direktor der Landesmedienanstalt:

Hierbei war ein tragender Grund, dass die mediale Inszenierung einer „Penis“-Tätowierung als Gegenleistung für eine einjährige unentgeltliche Autonutzung auf Kinder und Jugendliche – deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist – den Eindruck vermitteln könnte, als sei der Tausch der körperlichen Unversehrtheit gegen materielle Gegenwerte, also das wörtliche „die Haut zu Markte“ tragen, gesellschaftlich akzeptiert und völlig normal.

Mir stellt sich die Frage: Hätte es eine ähnliche Entscheidung gegeben, wenn die Tätowierung nicht am besten Stück, sondern am Oberarm durchgeführt worden wäre?

Programmbeschwerde.de

Bei Landesmedienanstalten handelt es sich um fragwürdige Behörden. Die vierzehn Oberwachtmeister sind stets und vor allem damit beschäftigt zu beweisen, dass man sie braucht. Als Messinstrumente der eigenen Wichtigkeit dienen Medienkompetenzprojekte und Bürgerbeschwerden. Letztere werden häufig nur nach Quantität, aber nicht nach Qualität beurteilt. So lautete beispielsweise die Überschrift zum jüngsten Tätigkeitsbericht der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten:

„Rundfunk-Beschwerden verfünffacht.“
(Pressemitteilung vom 27. Juli 2011)

Um die Empörungen der einfachen Fernsehzuschauer zu kanalisieren, richtete die saarländische LMS im Jahr 2004 die Meckerecke Programmbeschwerde.de ein, unter eifersüchtiger Beobachtung der anderen Landesmedienanstalten. Allerdings meldeten die meisten Petenten statt Verstößen gegen die Mediengesetze solche gegen ihre Geschmacksgrenzen. Beispielsweise Roger M. aus Mindeln über „Big Brother“:

Ich finde, es ist eine Frechheit, wie Ruth ihre Riesenoberweite im Fernsehen präsentiert. Obwohl das sehr anregend für mich ist, gehört so ein toller großer Busen aber nicht ins TV.

Seit gestern können sich die Medienaufseher vor Programmbeschwerden nun nicht mehr retten. RTL Explosiv hatte sich über Besucher der Spielemesse Games Convention lustig gemacht und berichtet: „Irgendwann in seinem Leben steht jeder pubertierende Junge vor der Frage: Kaufe ich von meinem Taschengeld einen Rasierapparat oder doch lieber ein Computerspiel? Wenn man sich da falsch entscheidet, landet man hier.“ Auch hätten Gamer große Probleme eine Frau zu finden und tragen immer eine Waffen-Attrappe mit sich herum. Daraufhin explodierte Giga und rief zum Protest auf. Dieser gipfelte in über 6.800 Beschwerden gegen RTL und einem verzweifelten Hilferuf der LMS, nachdem die Website zusammenbrach:

Damit dürfte die Überschrift für den nächsten Tätigkeitsbericht feststehen: „Anzahl der Rundfunk-Beschwerden erneut explodiert.“ Im Übrigen ist Programmbeschwerde.de kein gutes Beispiel für die Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, denn die Website war in ihren ersten Jahren offen wie ein Scheunentor und eine datenschutzrechtliche Katastrophe. Jede eingegangene Beschwerde war frei abrufbar, zusammen mit Name, Adresse und Telefonnummer des Beschwerenden. Die LMS wollte sich mit einer Hackerattacke rausreden, geglaubt hat es niemand.

Nachtrag: Mit Pressemitteilung vom 26. August 2011 erklärte die Niedersächsische Landesmedienanstalt, dass der RTL-Bericht über die Gamescom nicht gegen das Medienrecht verstößt.

Zweiter Nachtrag: Die saarländische Landesmedienanstalt teilte am 29. August 2011 mit, dass es über 11.500 Programmbeschwerden gab, die nicht einzeln beantwortet werden könnten.

Kein Beurteilungsspielraum für KJM

In zwei Urteilen entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 23. März 2011 über medienrechtliche Streitigkeiten, mit dem Ergebnis, dass der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei Anwendung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) kein Beurteilungsspielraum zukommt.

Aktenzeichen: 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513; 7 BV 09.2517

Feuchte Schoßgebete

Auf Feuchtgebiete folgen Schoßgebete – im Sommer kommt der zweite Roman von Charlotte Roche. Wieder wird es intim. Bereits das Erstlingswerk der Autorin war vom Verlag Kiepenheuer & Witsch wegen „Pornografieverdacht“ abgelehnt worden. Nicht so streng sah es damals die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese führte zwar ein Indizierungsverfahren gegen das Buch, aber kam zu dem Ergebnis, dass keine „Unsittlichkeit“ vorliegt. Dabei stützte sie sich auf eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz. In dieser heißt es: „Die Sprache ist explizit, aber relativ nüchtern, also nicht voyeuristischer Art. Grob-anreißerischer und derb-zotiger Wortschatz in Bezug auf sexuelle Handlungen wird nicht genutzt.“

Im Kampf für die Kunstfreiheit

Die Kunstfreiheit wird in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Im Gegensatz zu Presse- und Meinungsfreiheit findet keine ausdrückliche Beschränkung durch allgemeine Gesetze oder den Jugendschutz statt. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine Grundrechtsabwägung mit anderen Schutzgütern erfolgen. Soweit die Theorie.

Im vergangenen Jahr geriet das Kunstportal Erotisches zur Nacht ins Visier der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Diese Landesmedienanstalt, die zusammen mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) das Internet beaufsichtigt, untersagte eine weitere Verbreitung der Website, mit Androhung von Zwangsgeldern in vierstelliger Höhe bei Zuwiderhandlung. Der konkrete Vorwurf der Jugendschützer lautete, dass Texte verbreitet würden,

die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Darüberhinaus wurden drei Bußgeldbescheide erlassen, über deren Rechtmäßigkeit das Amtsgericht Tiergarten zu entscheiden hatte. Ganz offensichtlich war der zuständige Richter erstmals mit Kunst und Jugendschutz konfrontiert, denn auf meine Ausführungen zur eingeschränkten Anwendbarkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bei angemessener Abwägung mit der Kunstfreiheit, fiel seine Reaktion sehr knapp aus (Urteil vom 2. Dezember 2010, Az.: 339 OWi 1032/10):

Das erkennende Gericht teilt diese Auffassung nicht, denn das würde im Ergebnis dazu führen, dass der Betroffene als Künstler in einem „rechtsfreien Raum“ leben würde.

Mit dieser dürftigen Begründung zeigte sich das Kammergericht Berlin nicht zufrieden und hob das Urteil wieder auf (Beschluss vom 31. Januar 2011, Az.: 2 Ss 15/11), weil…

…der Senat nicht einmal ansatzweise in der Lage ist zu überprüfen, ob das Tatgericht die gebotene Grundrechtsabwägung vorgenommen hat.

Nun wird am 10. März 2011 vor dem Amtsgericht Tiergarten erneut für die Kunstfreiheit gekämpft. Aus Solidarität mit „Erotisches zur Nacht“ findet am Dienstag, 8. März 2011, eine Lesung statt. Dargeboten werden verbotene Texte des Kunstportals, unter anderem von Henryk M. Broder.

Britische Zensurfantasien

Die britische Regierung plant – Medienberichten zufolge – den Internetprovidern der Insel die Auslieferung pornografischer Inhalte generell zu verbieten. Surfer, die sie dennoch sehen wollen, würden dann erst auf Anfrage freigeschaltet (Opt-In-Verfahren).

Medienminister Ed Vaizey will im Januar 2011 eine Konferenz mit Providern einberufen, die sich dabei verpflichten sollen, künftig keine Pornografie an private Internetanschlüsse zu übermitteln. „Es ist wichtig, dass die Provider eine Lösung erarbeiten, um Kinder zu schützen,“ sagte Vaizey und schob gleich eine Drohung nach: „Ich hoffe, sie kriegen das hin, damit wir das nicht per Gesetz regeln müssen.“

Das Drehbuch zu diesen britischen Zensurfantasien könnte die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geliefert haben. In deren Tätigkeitsbericht 2007-2008 steht:

Im Berichtszeitraum ist die Problematik unzulässiger (etwa pornografischer) und anderer problematischer Internetangebote aus dem Ausland zu einem Schwerpunkt der öffentlichen Debatte über den Jugendmedienschutz in Deutschland geworden. (Seite 41)

Vor diesem Hintergrund hat die KJM nun zunächst den Weg gewählt, mit den großen Access-Providern in Deutschland sowie mit der FSM und dem Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco) über die Problematik ins Gespräch zu kommen und… freiwillige Lösungen… zu finden.

Eine Zusage der Access-Provider hierzu konnte in dem Gespräch allerdings nicht erzielt werden… Die KJM sprach sich für eine Fortführung des Dialogs aus, machte aber deutlich, dass sie – sollten die Gespräche scheitern – von der Maßnahme der Sperrverfügungen, die im JMStV ausdrücklich vorgesehen und in den erwähnten Gutachten trotz Schwierigkeiten in der Praxis auch grundsätzlich als Möglichkeit bestätigt worden ist, Gebrauch machen werde. Zudem will sich die KJM für Gesetzesverschärfungen einsetzen, die die Access-Provider zukünftig stärker in die Pflicht nehmen. (Seite 42)

In diesem Zusammenhang sind auch die jüngsten Äußerungen von Ministerpräsident
Kurt Beck, dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, wenig überraschend. Er sagte:

Basierend auf den derzeitigen rechtlichen Grundlagen werden die Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen.

Nacktwahlkampf 1994

Zur Bundestagswahl 1994 zog Thomas Krüger blank. Heute ist er Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Ausweis mit Mängeln

Am 1. November 2010 startet die Einführung des ePA neuen Personalausweises. Bereits im Vorfeld wurden gravierende Mängel festgestellt. PlusMinus prüfte in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club die Basis-Lesegeräte. Offenbar ist es  problemlos möglich, sensible Daten abzufangen – einschließlich der geheimen PIN. Der PlusMinus-Bericht wird am heutigen Dienstag um 21.50 Uhr auf ARD versendet.

Zusätzlich schießt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im jüngsten Halbjahresbericht gegen den Personalausweis, soweit er zur „Volljährigkeitsprüfung mittels persönlicher Identifizierung“ eingesetzt werden soll. Denn er sei „keinesfalls per se als Authentifizierungsinstrument geeignet, auch wenn im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu § 18 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAG) ausdrücklich festgehalten wird, dass der Personalausweis vom Personalausweisinhaber dazu verwendet werden kann, seine Identität gegenüber Dritten elektronisch nachzuweisen.“