Tierbordelle

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert wird. In der Empfehlung heißt es:

Fälle von Sodomie wie auch Verdachtsfälle sind bislang einer Ahndung schwer zugänglich, da der Nachweis der in § 17 TierSchG normierten Schmerzen, Leiden oder Schäden aus unterschiedlichen Gründen oft nicht zu erbringen ist. Sodomie meint eine besondere Form der Beziehung zwischen Tier und Mensch unter Einschluss sexueller Handlungen. Auch bei ohne feststellbare Schmerzzufügung erfolgenden Eingriffen ist ein Verbot angebracht, um der Staatszielbestimmung des Artikels 20a GG Genüge zu leisten. Das tierische Wohlbefinden ist ein Rechtsgut von immer größer werdender Bedeutung, so dass es gesetzlich geschützt werden muss. In Bezug auf sexuelle Handlungen sind Tiere wie ein nicht einwilligungsfähiger Mensch oft wehrlos. Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden.

Dass die Rechtslage zurzeit lückenhaft ist, zeigt das folgende Beispiel: Der eine sexuelle Handlung zwischen einem Mensch und einem Tier zwecks Verbreitung Filmende ist nach §§ 11, 184a StGB strafbar, der unmittelbar Handelnde kann aber nicht belangt werden. Auch die Tatsache der inzwischen wohl auch in Deutschland aufkommenden „Tierbordelle“ unterstreicht einen bestehenden Regelungsbedarf.

Im aktuellen Entwurf vom 29. August 2012 wurde diese Anregung aufgenommen:

Die Bundesregierung teilt das Anliegen des Bundesrates, ein Verbot zoophiler Handlungen zum Schutz des Wohlbefindens von Tieren in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, um Tiere vor artwidrigen sexuellen Übergriffen zu schützen. Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden. Darüber hinaus trägt ein solches Verbot auch dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung, was auch Grund für die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz war (BT-Drs. 14/8860). Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten eines bußgeldbewehrten Verbots prüfen. Sie strebt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.

34 Gedanken zu „Tierbordelle

  1. bombjack

    Hm…gab es da nicht mal einen § im StgB der dann fallen gelassen wurde?

    Btw. ein Hund der eine Frau schleckt…..dürfte keinen Schaden davon tragen…..

    Für mich zeigt so ein Vorstoß, dass wir uns mit großen Schritten wieder zurück in die 50iger Jahre oder gar davor bewegen…….im Sinne von Sitte, Moral und Anstand….

    bombjack

  2. Blurnet

    Solange Tiere noch ungestraft geschlachtete werden dürfen ist so ein Vorschlag meiner Ansicht nach ziemlich bescheuert. Ich bin übrigens kein Vegetarierer.

  3. ninjaturkey

    Eben! Blurnet sagts ganz richtig. Wenn es um das Wohl des Tieres ginge, dann müsste man sich zuerst die Zucht- und Haltungs- und Schlachtbedingungen anschauen müssen.
    Hier gehts doch wohl eher darum, in neuviktorianischer Prüderie vermeintliche Unzucht zu verhindern.

  4. vybzbild

    Ne, ich finds gut. so ein gesetz muss her – gegen tierquälerei!
    und gleichzeitig muss man alles andere ebenfalls ändern! wie z. b. die schlachtbedingungen mancher betriebe und personen!

  5. bombjack

    […]Ne, ich finds gut. so ein gesetz muss her – gegen tierquälerei![…]

    Gibt es schon längst…..nennt sich Tierschutzgesetz……

    Hier geht es um die neue Moralgesetzgebung wo über das Strafrecht eine Moral verbreitet werden soll…..

    bombjack

  6. fritz

    ich wusste gar nicht, dass Zoophilie (wie Pädophilie) strafbar ist. Ich dachte, Zoosexualität (wie Pädosexualität) ist strafbar. Seit wann gibt es Begehrensstraftaten?? Kann eine Zuneigung eine Straftat sein???

    Oder können die das einfach net richtig formulieren?

    Und wie ist das dann mit der quasi Zwangskastration vieler Tiere? Ist das nicht ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Tieren? Und natürlich nicht zu vergessen das bereits angesprochene Recht auf Leben und artgerechte Haltung (Frau Aigner, was machen Sie eigentlich die ganze Zeit? Leben Sie noch??)

    Ich habe ne Mietze, die lieb ich. Bin ich jetzt zoophil?

    Ansonsten klingt das auf jeden Fall danach, als würden einmal mehr die wirklichen Probleme auf Bundesebene angegangen statt sich zb. mit prüdem Moralimperialismus mittels Sexualitätsrestriktion zu zb Überwachungszwecken zu beschäftigen. So ein Glück…

    @bombjack: früher haben Hunde Kindern die Hintern abgeleckt (wegen fehlendem Klopapier usw.). Daher der Name Köter… so ändern sich die Zeiten!

  7. michel

    Das wird dann lustig, wenn den Zuchtbetrieben dann Strafbescheide ins Haus flattern, weil sie ihren Bullen die Kühe vorenthalten und stattdessen den Samen einkassieren und selbst applizieren …. von wegen „Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden.“

  8. Klaus

    „Der eine sexuelle Handlung zwischen einem Mensch und einem Tier zwecks Verbreitung Filmende…“
    .
    Zwecks Verbreitung Filmende?
    Welche Sprache ist das? Oder fehlt da was? Oder was ging da schief?

  9. trabi

    >> [Der] Zwecks Verbreitung Filmende?
    > Welche Sprache ist das? Oder fehlt da was? Oder was ging da schief?

    Der Filmende (=Kameramann), der das Geschehen filmt um es dann zu verbreiten. Soweit ganz korrektes Deutsch…

    @fritz:
    > @bombjack: früher haben Hunde Kindern die Hintern abgeleckt
    > (wegen fehlendem Klopapier usw.). Daher der Name Köter… so
    > ändern sich die Zeiten!

    Da hätt‘ ich mal die Quelle für. Warum dann nur Kindern?
    Ich gehe eher von einer Herleitung von Kö(t)t(n)er aus, also dem Bewohner eines einfachen ländlichen Hilfsarbeiterhauses (Kotten, Kate), was dann ggf. auch auf dessen wohl wenig rassigen Haushund sich übertrug.

  10. bombjack

    […]…und ab ins Mittelalter….[…]

    So weit zurück zwar nicht aber die Richtung stimmt:

    „§ 175b. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
    h**p://lexetius.com/StGB/175b

    Ist 1969 gestrichen worden……

    Btw. mal blöde gefragt…wie soll so ein Verbot durchgesetzt bzw. gerichtsfest nachgewiesen werden? Wenn sich körperliche Schäden (am Tier) finden dann greift auch jetzt schon das Tierschutzrecht…..okay das einzige was so ein § bringen würde, ist dass wenn jemand von sich und seinem Hund Bilder macht er dafür verurteilt werden könnte….nur wenn so ein Paragraph existiert, wer wird dann noch Bilder machen und im Gegensatz zu den §176 StgB-Komplex gibt es da keine Aussagend es vermeintlichen Opfers……
    Kann mir jetzt schon einen Polizeibericht vorstellen: Blockwart Adolf Meier vermutete zoophiler Handlungen zwischen der Angeklagten und ihrem Schäferhund. Beim stürmen der Wohnung durch die Beamten und der nachfolgenden gynäkologischen Untersuchung wurden Hundespeichelreste an der Vulva festgestellt, daher ist von sex. Handlungen zwischen der Angeklagten und dem Hund auszugehen…..

    Btw. die zweite……zu der Empfehlung des Bundesrates…..es existiert noch eine andere Gesetzeslücke…auch der REINE Besitz von Medien mit zoophilen Handlungen ist nicht strafbar…..und wer hat diesen Deppen die Tierbordelle ins Vakuum des Hirns gesetzt?

    bombjack

  11. Purersternenstaub

    In meinen wildesten Träumen ist mir nicht eingefallen, daß es so etwas wie Tierbordelle geben könnte. Wie muß ich mir das vorstellen? Gibt es da Kategorien? Von Kleinvieh macht auch Spaß bis XXL?

    Und was ist mit all denen unter uns, die Tiere ganz einfach knuffig finden und einfach streicheln müssen – so wie meine Wenigkeit? Bin ich nun auch im o.g. Sinne zoophil?
    Wenn mir mein Hund die Hand abschleckt, ist das dann – Softporno?
    Muß ich mir Gedanken machen?
    Sind wir am Ende alle heimlich – pervers?

    @Klaus: Das ist Deutsch, es fehlt nix, und schief ist auch nichts gegangen. Man könnte auch schreiben: „Die Person, die eine sexuelle Handlung zwischen einem Mensch und einem Tier zwecks Verbreitung filmt, […]“.

  12. Johannes P.

    „Sodomie meint eine besondere Form der Beziehung zwischen Tier und Mensch unter Einschluss sexueller Handlungen.“

    Natürlich meint Sodomie wesentlich mehr, wie der ursprünglichen Geschichte von Sodom und Gomorrah zu entnehmen ist. Sollte tatsächlich der abstrakte Begriff der artgerechten Betätigung in die Strafrechtssystematik zurückkehren, als natürliche Grenze, die ein Lebenwesen selbst durch alle Signale der Zustimmung nicht überschreiten dürfte, läge alsbald wieder die Frage auf dem Tisch, welche Formen der Betätigung für Menschen artgerecht sind und welche nicht. Ich bezweifle, daß die Urheber dieser Gesetzesinitiative so weit denken.

  13. ich

    Gibts zu den Tierbordellen auch Quellen/Zahlen/Fakten? Oder ist das nur eine in den Raum geworfene Phrase? Ich bin jedenfalls bisher noch über kein Tierbordell gestolpert

  14. Erna

    >“In Bezug auf sexuelle Handlungen sind Tiere wie ein nicht einwilligungsfähiger Mensch oft wehrlos. Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden.“
    Die artgerechte Selbstentfaltung besteht also in …ja, worin? Im Schlachten?
    Das ist ja widerlich.

  15. Sebastian

    Es gibt Tierbordelle. In Indonesien nehmen sie dafür gefesselte Affen. Auf Borneo ist eine Auffangstation der BOS Foundation, die sich beispielsweise um Orang Utans kümmert, die aus solchen Bordellen stammen und übrigens auch sehr oft Aids haben.

  16. Zoltan Badiki

    @Sebastian Erschreckend! Allerdings wäre das nach aktueller Gesetzteslage auch hierzulande schon aus 1000 Gründen SOWAS von illegal…

    Wie das wörtchen „wohl“ andeutet, ist das mit den Tierbordellen wohl eher ein Floh, der den Leuen ins Ohr gesetz werden soll, als eine Tatsache. Wenn man das wort nur oft genug wiederholt werden es wohl genug Leute glauben, denn immerhin ist es ja eine ziemlich empörende idee – ein Tierbordell. Ein Totschlagargument mit der Hoffnung, daß vor lauter empörung niemand auf die Idee kommt mal nachzuhaken, ob es sowas hierzulande WIRKLICH gibt, und ob sich dadraus WIRKLICH ein regulierungsbedarf ergibt.

  17. sprut

    Merkwürdige Argumentation:
    >>Dass die Rechtslage zurzeit lückenhaft ist, zeigt das folgende Beispiel: Der eine
    >>sexuelle Handlung zwischen einem Mensch und einem Tier zwecks Verbreitung
    >>Filmende ist nach §§ 11, 184a StGB strafbar, der unmittelbar Handelnde kann aber
    >>nicht belangt werden.

    Das trifft genauso auf sexuelle Handlungen unter Jugendlichen bzw. jugendlich aussehenden zu. Will man zukünftig Jugendlichen auch jegliche sexuellen Handlungen verbieten?

  18. sprut

    Wenn Nachbars Lumpi angelaufen kommt und sich ungefragt an meinem Bein rubbelt, dann sollte das Biest aber ordentlich bestraft werden. Schließlich muss auch ich vor Eingriffen in meine artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden.

  19. fritz

    @trabi: P Aries „Geschichte der Kindheit“ oder D. Laporte „Eine gelehrte Geschichte der Scheisse“ (im übrigen sau interessantes Buch!).
    Möglicherweise bin ich bei der Wortherkunft nem urban myth verfallen, ich dachte das kommt von Kot, scheint aber net belegt zu sein.
    Das mit den Kindern weiß ich aber sicher. Ob das auch Erwachsene gemacht haben weiß ich aber nicht. Wobei Kinder und Erwachsene bis weit ins 17. .Jh. nicht sonderlich stark von einander unterschieden wurden (Kinder waren kleine Erwachsene). Gut möglich, dass Erwachsene das auch machen lassen haben. Mir würde gerade kein plausibler Grund dagegen einfallen.

    Wäre das strafbar, wenn man das heute machen ließe? Dürfte mein Hund meinen Kot essen, denselben aber nicht von meiner Haut ablecken, weil….irgendwas?

    Ansonsten kann ich zur Debatte eigentlich nur sagen: die Schafe wollten das so! :-)

  20. bombjack

    @Sebastian….nun darfst Du mir nur noch erklären, wie eine Gesetzeseinführung bei uns in Deutschland diese Tierbordelle im Ausland tangiert……die Forderung Sodomie in den §6 StgB aufzunehmen konnte ich nicht entdecken……

    bombjack

  21. Sebastian

    Bombjack, das ist für eine Gesetzeseinführung in Deutschland natürlich vollkommen irrelevant. Da „ich“ meinte, noch über kein Tierbordell gestolpert zu sein, wollte ich nur darauf hinweisen, dass es sie generell gibt. Ich kenne aber auch keines in Deutschland und vielleicht hatte „ich“ sich auch nur auf Deutschland bezogen.

  22. Cybaer

    Hauptsache, man darf weiter kleinen Jungs die Genitalien verstümmeln!

    PS: „Gehirnsex“ sollte auch verboten werden. Mir scheint, in diesem Land mehren sich die Politiker, die die Frage „Dir ham’se wohl ins Gehirn gefickt?“ bejahen (müssten).

    Da ist also dringender Handlungsbedarf …

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