Fuck the Diet

Heute veröffentlichte die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen ihren zweiten Prüfreport, der „über eingegangene Beschwerdefälle informiert und im Einzelfall die medienrechtliche Bewertung liefert.“ Unter anderem werden die juristischen Verfahren der letzten Monate erläutert, etwa zu „Pornografie im Fernsehen und Internet oder vulgären Werbeslogans.“

Am Beispiel eines „Du darfst“-Spots unter dem Titel Fuck the Diet fragt sich die Landesmedienanstalt, ob „stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern gezeigt“ bzw. „eine Vermittlung problematischer Rollenbilder oder die Verknüpfung von Sexualität und Gewalt“ erfolgt und kommt zu dem Ergebnis, dass „hier kein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung“  vorliegt.

Auch die weiteren Beispiele im Prüfreport sind wenig erhellend. Gegen den Sender SexySat TV kann nicht vorgegangen werden, weil „nach niederländischem Recht bestimmte Medieninhalte grundsätzlich zulässig sind, die nach deutschem Recht unzulässig wären. Für derartige Fälle gibt es formelle Verfahren, um bei diesbezüglichen unvereinbaren Rechtssituationen in einzelnen Staaten eine Änderung herbeizuführen. Diese sind jedoch äußerst langwierig.“

Schließlich bleibt die Beschwerde gegen ein pornografisches Internetangebot erfolglos, weil „die Whois-Abfrage ergab, dass der Domain-Inhaber der Seite in den USA sitzt, weshalb der direkte Zugriff auf den unmittelbar Verantwortlichen nicht möglich ist.“

Ergebnis: Außer Spesen nichts gewesen.

Ein Gedanke zu „Fuck the Diet

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