Der Kläger ist Fotograf. Er hat das im Antrag wiedergegebene Lichtbild angefertigt, das eine bekannte Fernsehmoderatorin zeigt.
Hab ich mir doch gleich gedacht – und anschließend die Tags dieses Artikels gesehen. *dough* Aber auch dem BGH scheint die Dame zu gefallen: Das Foto ist in recht guter Qualität im Urteil. Ist das auch eine Art „Streisand-Effekt“?
Hab ich mir doch gleich gedacht – und anschließend die Tags dieses Artikels gesehen. *dough* Aber auch dem BGH scheint die Dame zu gefallen: Das Foto ist in recht guter Qualität im Urteil. Ist das auch eine Art „Streisand-Effekt“?