Das geheime Verlangen der Sophie M.

Das geheime Verlangen der Sophie MDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat eine weitere Grundsatzentscheidung zu Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken gefällt. In der (Nichtindizierungs-) Entscheidung vom 11. Februar 2016 heißt es:

Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist in dem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch beleuchtet. „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter-Opfer-Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert.