No headfuck

headfuck

Bundespatentgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2012 (27 W (pat) 22/12):

Die Markenabteilung hat die Löschung des angegriffenen Zeichens zu Recht und mit zutreffender Begründung angeordnet…

„Headfuck“ ist, wie die eingehende und umfassende Recherche der Markenabteilung belegt, jedenfalls in relevantem Umfang ein vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik und verstößt damit gegen die guten Sitten…

Die Schreibweise des CK verstärkt diese Wirkung noch. Denn sie zeigt eine Penetration…

„Headfuck“ ist – anders als „ficken“ – weder im Duden verzeichnet, noch ist es Bestandteil von Titeln von Theaterstücken, Filmen und Büchern. Bei Zugrundelegung dieses Prüfungsmaßstabs ist die angemeldete Marke für die beanspruchten Waren nicht eintragungsfähig.

Dabei darf zwar nicht unberücksichtigt bleiben, dass die maßgebliche Auffassung der Verbraucher von einer fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägt ist.

Dies betrifft aber nicht vulgäre Aussagen, denn deren Verwendung hat nichts mit Liberalisierung zu tun. Auch der in den Medien, in der Jugendszene etc. zu beobachtende Sprachgebrauch entspringt weniger einer Liberalisierung als dem Ziel, zu provozieren…

Es ist vielmehr auch dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren…

Markenschutz darf anstößige Zeichen weder banalisieren, noch ihnen eine Bühne geben oder das Publikum daran gewöhnen.

3 Gedanken zu „No headfuck

  1. Pingback: Netzgemeinde oder: In der Meinungsblase : Burks' Blog

  2. Stefanie B.

    Headfuck ist keine Sexualpraktik, sondern bezeichnet einen Geisteszustand. Ähnlich wie „mindfuck“. Insbesondere im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch.
    Da merkt man mal wieder, dass die Herren Richter etwas zu alt für Ihren Job sind und sich absolut nicht auskennen…

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